Der Luzerner Regierungsrat hat die Teilrevision der Horwer Ortsplanung genehmigt. Sie stehe im Einklang mit dem übergeordneten Recht und sei recht- und zweckmässig, begründet er den Entscheid.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horw haben der Teilrevision der Ortsplanung am 3. März letzten Jahres mit knapp 69 Prozent Ja-Anteil zugestimmt. Der Regierungsrat hat am 8. April 2025 die Teilrevision genehmigt. Die dagegen gerichteten Beschwerden hat der Regierungsrat abgewiesen.
Von der Genehmigung ausgenommen sind eine Zonenfestlegung im Gebiet Underhasli sowie die Zone für öffentliche Zwecke und die Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Bereich der Seebucht Horw. Hier sind weitere Abklärungen erforderlich, der Regierungsrat wird darüber sowie über die dagegen gerichteten Beschwerden zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Entscheid befinden.
Bevor die Teilrevision der Ortsplanung rechtskräftig wird, besteht eine 20-tägige Beschwerdefrist ab Zustellung des Regierungsratsentscheids.