Ein wichtiger Meilenstein für eine qualitätvolle Entwicklung der Gemeinde Horw ist erreicht: Am 3. März hat die Stimmbevölkerung die Teilrevision der Nutzungsplanung gutgeheissen. Als nächster Schritt steht die Genehmigung durch den Regierungsrat an.

Es war ein langer, anspruchsvoller Planungsprozess, der bereits 2018 begann: Am Anfang stand das räumliche Entwicklungskonzept (REK), in dem unter Mitwirkung der Bevölkerung die Leitlinien zur Ortsentwicklung bis 2040 definiert wurden. Auf dieser Basis wurde ab 2021 die Teilrevision der Nutzungsplanung erarbeitet. Der frühzeitige Einbezug der Bevölkerung hat Früchte getragen: Bei hohen 56.7 Prozent Stimmbeteiligung haben sich 68.6 Prozent der Stimmberechtigten für die Teilrevision ausgesprochen – und damit auch die 51 Einsprachen abgelehnt. Diese können nun an den Regierungsrat weitergetragen werden, der die Nutzungsplanung noch genehmigen muss, ehe sie in Kraft tritt.