Teilrevision Nutzungsplanung2024-04-10T10:11:30+02:00

Teilrevision Nutzungsplanung

Die Ortsplanung der Gemeinde Horw wird im Rahmen einer Teilrevision aktualisiert und an die übergeordnete Gesetzgebung angepasst. Notwendig wird die Teilrevision, weil sich übergeordnete Vorgaben von Bund und Kanton massgeblich geändert haben. Im Kanton Luzern sind beispielsweise alle Gemeinden verpflichtet, die Ortsplanung bis spätestens 31. Dezember 2023 an die neuen kantonalen Baubegriffe anzupassen. Das Räumliche Entwicklungskonzept 2040, das unter engagierter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet wurde, gibt dabei als strategische Grundlage die Entwicklungsrichtung unserer Gemeinde vor.

Überarbeitet und aktualisiert werden die Zonenpläne A und B, das Bau- und Zonenreglement, die Naturschutzverordnung und das Aussichtsschutzreglement. Festgelegt werden zudem die Gewässerräume, in diesem Zuge werden mehrere Gewässerbaulinien aufgehoben. Parallel zur Teilrevision der Ortsplanung führt der Kanton Luzern in mehreren Gebieten das Waldfeststellungsverfahren durch. Bis zum Zeitpunkt der Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung durch den Kanton, kommen für Baugesuche sowohl das bestehende als auch das teilrevidierte Recht zur Anwendung. Nach der Genehmigung des Kantons gilt nur noch das teilrevidierte Recht.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung wurde an der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 mit grosser Mehrheit angenommen. Die vollständigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Horw.

Die Unterlagen der öffentlichen Mitwirkung sowie der ersten und zweiten öffentlichen Auflage finden Sie am Ende dieser Webseite.

Teilrevidierte Zonenpläne interaktiv einsehen

Die Zonenpläne der öffentlichen Auflage sind auch in einer Web-Karte einsehbar. In dieser können Sie die in den Plänen beinhalteten Informationen parzellenscharf abrufen. Klicken Sie dazu auf die Abbildung rechts von diesem Text oder den orangen Button unten.

In der Web-Karte können Sie die links die einzelnen Zonenpläne bzw. Teilzonenpläne ein- und ausschalten. Klappen Sie diese auf, um einzelne Ebene ein- und auszuschalten. Um Ihr Grundstück zu finden, können Sie frei navigieren oder in der Suchleiste Ihre Adresse oder Parzellennummer eingeben. Die wichtigsten Informationen aus der Teilrevision der Nutzungsplanung erhalten Sie, wenn Sie auf das Grundstück klicken.

Bei der Web-Karte handelt es sich um ein ergänzendes Informationsangebot. Massgebend sind die Unterlagen, die Sie im Gemeindehaus und auf dieser Website finden.

Web-Karte mit Plan


Hinweis:
Die Web-Karte weist den Stand der ersten öffentlichen Auflage auf (Herbst 2022). Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auflage (9. Juni 2023 – 8. Juli 2023) haben der Teilzonenplan A 2021 und der Zonenplan A inkl. Teilzonenplan A 2021 kleinere Änderungen erfahren. Beide Dokumente finden Sie in der aktuellen Fassung am Ende dieser Seite.

Erläuterungen zur öffentlichen Auflage

Die wichtigsten Inhalte der Teilrevision

REK 2040

Das Räumliche Entwicklungskonzept REK 2040 stellt die Weichen für die künftige Entwicklung von Horw. Unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet, gewährleistet es eine breit abgestützte, zukunftsweisende Entwicklung von Siedlung, Landschaft und Verkehr. Die Handlungsagenda des REK 2040 definiert den Anpassungsbedarf im Rahmen der Nutzungsplanung insbesondere für folgende Themen:

Die qualitätsorientierte Siedlungsentwicklung ausgewählter Schlüsselgebiete nach innen, die Umsetzungsüberprüfung der fünf Leitideen, die Förderung von preisgünstigem Wohnraum sowie die Sicherung und Aufwertung von Frei- und Erholungsräumen.

IVHB

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bezweckt die Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen in den beigetretenen Kantonen. So löst die neue Überbauungsziffer (ÜZ) die Ausnützungsziffer (AZ) ab und die Anzahl der zugelassenen Vollgeschosse entfällt als Höhenmass. Die Berechnung von Grenzabständen erfolgt künftig nicht pro Gebäude, sondern nach der Gesamthöhe der jeweiligen Bauzone. Die IVHB-Umsetzung ist mit der Aufhebung von mehreren Sondernutzungsplanungen (Gestaltungspläne und Bebauungspläne) verbunden.

Übersicht der betroffenen Sondernutzungsplanungen (Kt. LU)
Weiteres zum Planungs- und Baurecht (Kt. LU)

Ausscheidung von Verkehrszonen und -flächen

Gestützt auf das neue Datenmodell des Bundes und das revidierte PBG sind Verkehrsflächen einer eigenen Zone zuzuweisen. Heute befinden sie sich im «Übrigen Gebiet» oder sind der jeweils angrenzenden Bauzone zugewiesen.

Richtlinie (Kt. LU)

Ausscheidung von Gewässerräumen

Im Jahr 2011 ist in der Schweiz das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dieser Änderung werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf oberirdischer Gewässer festzulegen. Der Kanton Luzern hat diese Pflicht an die Gemeinden delegiert: Sämtliche Gewässerräume sind im Rahmen der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umzusetzen. Ziel sind der Erhalt der vielfältigen Funktionen der Gewässer als Hochwasserschutz, Landschaftselemente sowie Erholungs- und Lebensräume.

Weiteres zum Gewässerraum (Kt. LU)

Zweite öffentliche Auflage

Erste öffentliche Auflage

Öffentliche Mitwirkung

Aktuelles

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