Vom 29. August bis zum 27. September 2022 lag die Teilrevision der Nutzungsplanung öffentlich auf. Diese besteht aus dem Bau- und Zonen­regle­ment, den Zonenplänen A und B, den Gewässerraumkarten, dem Aussichts­schutz­regle­ment sowie den erläuternden Dokumenten.

Während der öffentlichen Auflage sind 65 schriftliche Einsprachen bei der Gemeinde eingegangen. Sie betreffen vor allem die zulässigen Höhenmasse der Wohnzonen W2a und W2b, die Festlegung des Gewässerraums sowie die Aufnahme neuer qualitätssichernder Vorschriften. Im Nachgang zu den im Herbst 2022 durchgeführten Einspracheverhandlungen wurden 14 Einsprachen zurückgezogen. Die verbleibenden Einsprachen hat der Gemeinderat dem Einwohnerrat für die Sitzung vom 4. Mai 2023 unterbreitet, parallel wurden sie durch die Ortsplanungskommission des Einwohnerrats im Frühjahr 2023 beraten.

Sollte der Einwohnerrat den Änderungsanträgen des Gemeinderats und der Ortsplanungskommission folgen, werden die Änderungen an der Teilrevision der Nutzungsplanung ein zweites Mal öffentlich aufgelegt. Diese allfällige zweite öffentliche Auflage soll noch vor den Sommerferien 2023 erfolgen, und die Urnenabstimmung ist aus heutiger Sicht im ersten Halbjahr 2024 vorgesehen.

Den Bericht und Antrag an den Einwohnerrat sowie alle weiteren Unterlagen für die Beratung im Einwohnerrat finden Sie unter: https://www.horw.ch/politbusiness/1827118