Im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung wird auch der Gewässerraum festgelegt. Damit wird das Horwer Siedlungsgebiet vor Hochwasser geschützt und ein wichtiger Beitrag zum Gewässer- und Landschaftsschutz geleistet. 

Der Gewässerraum ist ein Korridor, der aus dem Lauf des Gewässers sowie einem Landstreifen entlang beider Ufer besteht. Er ist abhängig von der Breite des Baches bzw. Flusses. Im Gewässerraum sind keine Bauten und Anlagen erlaubt und die Bewirtschaftung hat extensiv zu erfolgen.

In Horw sind die kleinen Gewässer der Halbinsel und an den Hängen des Pilatus sowie der Dorf- und Steinibach von den Änderungen betroffen. Die aktuell geltenden Übergangsbestimmungen des Kantons sind deutlich einschränkender als die künftig ausgeschiedenen Gewässerräume nach Abschluss der Teilrevision der Horwer Ortsplanung.

Welche Ausnahmen es gibt und welche Auswirkungen sich für die Berechnung der Ausnützungsziffer ergeben, erfahren Sie im aktuellen Blickpunkt!