Bei der laufenden Teilrevision der Ortsplanung wird die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) umgesetzt. Was heisst das genau? Und was ändert sich? 

Die IVHB bezweckt die Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen in der Schweiz. Aktuell sind der Kanton Luzern und 17 weitere Kantone der IVHB beigetreten. Das revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz, das bis Ende 2023 von allen Luzerner Gemeinden in die Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente überführt werden muss, gilt seit dem 1. Januar 2014.

In Horw erfolgt die Anpassung durch die laufende Teilrevision der Ortsplanung. Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bedeutet das einige wesentliche Änderungen. So löst die neue Überbauungsziffer (ÜZ) die Ausnützungsziffer (AZ) ab und die Anzahl der zugelassenen Vollgeschosse entfällt als Höhenmass. Die Berechnung von Grenzabständen erfolgt künftig nicht pro Gebäude, sondern nach der Gesamthöhe der jeweiligen Bauzone.

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